Rumänien ist einer der kostengünstigsten Arbeitsmärkte in Europa. Die Lohnsteuer, die bei 37,5 % des Gesamtlohns beginnt, macht einen erheblichen Teil der gesamten Arbeitskosten in Rumänien aus. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, ein Unternehmen in Rumänien zu gründen, könnten das rumänische Arbeitsrecht und die Kosten für die Einstellung eines Mitarbeiters eine Rolle spielen.

Beschäftigungsbezogene Bestimmungen

Im Folgenden finden Sie grundlegende Informationen im Zusammenhang mit der Einstellung von Arbeitnehmern in Rumänien. Das Arbeitsgesetzbuch selbst umfasst 281 Artikel des Gesetzes. Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Abrechnung des Arbeitnehmers und der Zahlung von Versicherungsprämien sind jedoch viel einfacher.

Arten von Arbeitsverträgen in Rumänien

Was die Arten von Vereinbarungen mit Arbeitnehmern betrifft, so gibt es in Rumänien nur Arbeitsverträge. Zivilrechtliche Verträge, die in anderen Ländern wie Polen häufig verwendet werden, gibt es in Rumänien nicht. Ein Hinweis darauf findet sich in Artikel 10 des rumänischen Arbeitsgesetzes1:

Contractul individual de muncă este contractul în temeiul căruia o persoană fizică, denumită salariat, se obligă să presteze munca pentru și sub autoritatea unui angajator, persoană fizică sau juridică, în schimbul unei remunerații denumite salariu.

Einerseits ist diese Bestimmung aufgrund der begrenzten Regulierung eine große Erleichterung für Arbeitgeber. Dennoch müssen die Arbeitgeber eine Reihe anderer grundlegender Anforderungen erfüllen, die beim Abschluss von Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer gelten.

Arbeitsverträge in Rumänien können befristet oder unbefristet sein. Verträge auf Probe sind für neue Mitarbeiter sehr beliebt. Die Probezeit kann bei Führungskräften und Spezialisten bis zu 180 Tage dauern, in anderen Fällen (bei ungelernten Arbeitskräften) 5-30 Tage. Es ist auch möglich, befristete Arbeitsverträge – vor allem für Saisonarbeiter – und Vertretungsverträge abzuschließen.

Bedingungen für die Beschäftigung

Vor Aufnahme der Arbeit müssen Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Der Umfang dieser Untersuchung hängt von den Besonderheiten der jeweiligen Stelle ab. Minderjährige ab 16 oder sogar 15 Jahren können mit Zustimmung der Eltern in Rumänien arbeiten, ebenso wie Auszubildende, d. h. Personen, die sich in der Ausbildung befinden. Natürlich können auch Ausländer in Rumänien arbeiten, nachdem sie sich bei der örtlichen Arbeitsaufsichtsbehörde angemeldet haben.

Regeln für die Beendigung von Arbeitsverträgen

Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag von jeder der folgenden Seiten beendet werden:

  • von Arbeitgeberseite – im Rahmen von Entlassungen (bei weniger als 9 Personen) oder Gruppenreorganisationen (bei mehr als 9 Personen),
  • von der Arbeitnehmerseite – wenn ein Arbeitnehmer grob gegen die Arbeitsvorschriften verstößt, für mehr als 30 Tage inhaftiert wird oder sein Gesundheitszustand zu einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit führt.

Das rumänische Arbeitsgesetzbuch sieht Situationen vor, in denen einem Arbeitnehmer nicht gekündigt werden kann. Dazu gehören die folgenden Ereignisse:

  • die Arbeitnehmerin ist krankgeschrieben und bezieht Leistungen,
  • die Arbeitnehmerin ist schwanger, im Mutterschaftsurlaub, stillt oder betreut ein krankes Kind unter einem Jahr,
  • eine Arbeitnehmerin, deren Ehemann Militärdienst leistet.

Arbeitszeiten, Urlaub

Die Arbeitszeit in Rumänien beträgt 8 Stunden pro Tag und maximal 48 Stunden pro Woche (zum Vergleich: in Polen beträgt die Wochenarbeitszeit 40 Stunden). Jeder Arbeitgeber führt ein Register über die Arbeitszeit seiner Angestellten.

In Rumänien arbeiten Sie in der Regel von Montag bis Freitag. Überstunden können innerhalb von 60 Tagen abgegolten oder mit mindestens ¾ des Grundtarifs vergütet werden. Unter anderem dürfen Minderjährige und schwangere Frauen keine Überstunden machen.

Arbeitnehmer haben, wenn sie die Entlassung nicht verschuldet haben, das Recht auf eine Abfindung, die sich nach dem Verdienst richtet.

Die Mindestdauer des Jahresurlaubs in Rumänien beträgt 20 Tage pro Jahr (Art. 145 u. 1 des rumänischen Arbeitsgesetzes.1):

Durata minimă a concediului de odihnă anual este de 20 de zile lucrătoare.

Der Jahresurlaub wird vollständig vom Arbeitgeber bezahlt, was sich auf die Gesamtbeschäftigungskosten in Rumänien auswirkt.

Ausgewählte Sozialleistungen

Neben dem Gehalt und der Kranken-/Renten-/Rentenversicherung können Arbeitnehmer in Rumänien auch auf zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers zählen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Freikarten für das Fitnessstudio,
  • Zugang zu privater medizinischer Versorgung,
  • Finanzierung von Kursen und Schulungen,
  • Geschäftstelefon,
  • bevorzugte Möglichkeiten zum Erwerb von Wertpapieren des Unternehmens (hauptsächlich für hochrangige Führungskräfte),
  • Sozialleistungen, u. a. Kindergeld und Pflegegeld.

Kosten des Arbeitgebers

Die Gehälter in Rumänien sehen im Jahr 2022 wie folgt aus:

  • Der monatliche Mindestlohn in Rumänien beträgt 2550 RON brutto (das sind etwa 515 USD) für eine Vollzeitbeschäftigung (168 Arbeitsstunden). Der Satz für eine Arbeitsstunde beträgt 15,24 RON,
  • Qualifizierte Arbeitnehmer – darunter auch Hochschulabsolventen – können mit einem höheren Gehalt von 120 % des Mindestlohns rechnen,
  • Arbeiter im Baugewerbe können mit einem höheren Mindestlohn von 3 000 RON brutto rechnen2,

Historischen Daten zufolge lag das Durchschnittsgehalt in Rumänien im Jahr 2021 bei 56953 RON.

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer tragen die mit der Beschäftigung verbundenen zusätzlichen Kosten (Einkommensteuer, Sozialversicherung).

Art des Beitrags Kosten des Arbeitgebers Kosten für Mitarbeiter
Versicherung zu Lasten des Arbeitgebers

  • Arbeitsfonds = 2.25%
  • Renten- und Invaliditätsfonds = 4%
    (letzteres fakultativ)
2,25%
1. Bruttovergütung
Soziale Sicherheit 25%
Krankenkasse 10%
Einkommen nach Abzug der Sozialbeiträge
Einkommensteuer 10%
3. Nettovergütung

Die Besteuerung der Arbeit beträgt in Rumänien 37,25 % oder 47,25 %.

Im Zusammenhang mit der Beschäftigung eines Arbeitnehmers sind die Kosten, die der Arbeitgeber in Rumänien (neben dem Nettolohn) zu tragen hat, relativ gering, obwohl sie auch Sozialversicherungsbeiträge umfassen.

In Rumänien ist, wie in Polen, der Arbeitgeber der Zahler der Sozialversicherungsbeiträge und der Einkommensteuer. Die Zahlung muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Ende des betreffenden Arbeitsmonats erfolgen. Die gleiche Frist gilt für die Zahlung der Einkommenssteuer für Arbeitnehmer. Es sei daran erinnert, dass z. B. Mitarbeiter von IT- und F&E-Abteilungen von der Einkommenssteuer befreit sind, wodurch sich die realen Beschäftigungskosten verringern.

Beschäftigungskosten in Rumänien – Beispiel

Ein Beispiel für die Kosten, die dem Arbeitgeber bei der Einstellung eines Arbeitnehmers in Rumänien entstehen, ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Die Daten beziehen sich auf den Bruttomindestlohn für das Jahr 2022.

Position Wert in RON
Bruttodienstbezüge 2550 RON
Soziale Sicherheit 637.5 RON
Krankenkasse 255 RON
Einkommensteuer 133 RON
Nettovergütung 1524 RON
Versicherung zu Lasten des Arbeitgebers 57 RON
Gesamtkosten für den Arbeitgeber 2550 RON + 57 RON = 2607 RON

Die Beschäftigungskosten in Rumänien sind nicht unerheblich, aber der Vorteil ist, dass der Arbeitnehmer fast die gesamten Kosten, die dem Arbeitgeber in Form von Löhnen entstehen, auf dem Lohnzettel sieht. Die Europäische Union hat nicht zugestimmt, dass der Beitrag zum Arbeitsfonds in Rumänien ebenfalls vom Bruttobetrag des Arbeitnehmers abgezogen und gezahlt werden sollte.

Kosten der Beschäftigung für Nicht-EU-Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer aus der EU fallen keine zusätzlichen Beschäftigungskosten an. Für Nicht-EU-Arbeitnehmer ist das Verfahren jedoch komplizierter und kostspieliger.

  1. Web: https://www.lexology.com/library/detail.aspx?g=8d2cabfe-579a-4c32-8604-ac54cedecc88 (dostęp: 03.01.2022).
  2. Web: https://take-profit.org/en/statistics/wages/romania/ (dostęp: 11.02.2022)
  3. Romanian Ministry of Finance: TITLUL V Contributii sociale obligatorii.pdf
employment costs romania

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