Lizenzen und Genehmigungen in Rumänien

slant-separator

Da Rumänien Mitglied der Europäischen Union ist, sind die Anforderungen an behördliche Genehmigungen grundsätzlich mit denen anderer EU-Länder vergleichbar. In der Praxis kann es jedoch deutlich aufwendiger sein, bestimmte Lizenzen oder Erlaubnisse in Rumänien zu erhalten als in Ihrem Heimatland. Die rumänische Bürokratie ist nicht immer leicht verständlich – wir kennen die Abläufe jedoch genau und unterstützen Sie dabei schnell und effizient.

Wir können in Rumänien jede erforderliche Lizenz für Sie beantragen, sofern Ihr Unternehmen die formalen Voraussetzungen erfüllt. Wir begleiten den gesamten Prozess: von der Gründung der Gesellschaft über die Erfüllung der jeweiligen Lizenzvoraussetzungen bis hin zur eigentlichen Erteilung der Genehmigung.

Spedition

slant-separator

Die Straßenspedition, also die entgeltliche Vermittlung von Straßentransporten, ist in Rumänien eine genehmigungspflichtige Tätigkeit.

Die Speditionslizenz wird von der ARR, der rumänischen Straßenverkehrsbehörde, für die entgeltliche Vermittlung von Straßentransportleistungen erteilt.

Die Lizenz wird auf Antrag des Unternehmers ausgestellt. Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen beizufügen:

  • die Gründungsbescheinigung der Gesellschaft sowie Gesellschaftsunterlagen, aus denen hervorgeht, dass straßentransportbezogene Tätigkeiten zum Unternehmensgegenstand gehören,
  • ein Nachweis über das Nutzungsrecht an den Geschäftsräumen, in denen die Speditionstätigkeit ausgeübt werden soll, für mindestens ein Jahr,
  • der Beschluss über die Bestellung des Verkehrsleiters,
  • der Fachkundenachweis des Verkehrsleiters,
  • das Führungszeugnis des Verkehrsleiters,
  • Unterlagen zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit,
  • der Zahlungsnachweis für die Lizenzgebühr.

Der Unternehmer muss eine materielle Basis, fachliche Eignung, Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. In der Praxis verlangt die ARR, dass das Unternehmen über Kapital und Rücklagen in Höhe von mindestens 50.000 Euro verfügt. Diese Voraussetzung kann beispielsweise auch durch eine Bankgarantie oder eine geeignete Versicherung nachgewiesen werden – bei deren Beschaffung unterstützen wir Sie ebenfalls.

Die Lizenz wird für 5 Jahre erteilt. Die aktuelle amtliche Gebühr für die Speditionslizenz beträgt 5.000 Lei für 5 Jahre.

Die Speditionslizenz wird für 5 Jahre erteilt. Die aktuelle amtliche Gebühr ausschließlich für die Speditionslizenz beträgt 5.000 Lei für 5 Jahre.

Außerdem ist zu beachten, dass für jede Betriebsstätte oder Niederlassung, in der Speditionstätigkeiten ausgeübt werden sollen, eine eigene Speditionslizenz erforderlich ist. Nach Erteilung der Lizenz muss der Unternehmer zudem mit Kontrollen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit rechnen.

Neben der eigentlichen Speditionslizenz muss das Unternehmen die Unterlagen zu den Geschäftsräumen und zum Verkehrsleiter stets aktuell halten. Wichtig ist außerdem, dass die Speditionslizenz nicht dazu berechtigt, Transporte mit eigenen Lkw durchzuführen. Dafür ist eine gesonderte Genehmigung als Straßengüterverkehrsunternehmen erforderlich.

Transport

slant-separator

Der Transport von Gütern über 3,5 Tonnen oder von Personen ist in Rumänien eine genehmigungspflichtige Geschäftstätigkeit.

Die Transportlizenz wird von der ARR (rumänische Straßenverkehrsbehörde) auf Antrag des Unternehmers ausgestellt. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • die Gründungsbescheinigung der Gesellschaft,
  • Unterlagen zum Zustand der Fahrzeuge, die in Ihrer Geschäftstätigkeit eingesetzt werden,
  • Führungszeugnisse sowohl des Unternehmers als auch der Gesellschaft,
  • Unterlagen zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit für die Ausübung der Transporttätigkeit,
  • Nachweise der fachlichen Qualifikation des verantwortlichen Leiters.

Diese Lizenz wird für 10 Jahre erteilt. Zusätzlich muss für jedes Fahrzeug Ihres Unternehmens eine beglaubigte Kopie ausgestellt werden. Diese Kopien sind jeweils ein Jahr gültig.

Zusätzlich zur grundlegenden Transportlizenz können weitere straßenverkehrsrechtliche Genehmigungen erforderlich sein. Selbstverständlich müssen die Fahrzeuge ordnungsgemäß zugelassen sein und regelmäßig technisch überprüft werden.

Für diese Tätigkeit müssen Ihre Fahrer über den entsprechenden Führerschein sowie über einen Fachkundenachweis für das Führen von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen verfügen. Zusätzlich ist bei der ARR (rumänische Straßenverkehrsbehörde) für jedes solche Fahrzeug eine Tachografenkarte zu beantragen. Außerdem müssen die Fahrzeuge mit einem entsprechenden Tachografen ausgestattet sein.

Für den Transport gefährlicher Güter, etwa von Explosivstoffen oder ätzenden Substanzen, sind zusätzliche Genehmigungen und Fahrerzertifikate erforderlich. Zur Dokumentation gehören:

  • eine zusätzliche Genehmigung für den Transport gefährlicher Güter – ausgestellt durch die ARR,
  • eine Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren – ebenfalls von der ARR ausgestellt,
  • ein Nachweis über die geeignete Ausstattung der Fahrzeuge für den Gefahrguttransport,
  • ADR-Zertifikate – erforderlich für Fahrer, die gefährliche Güter transportieren.

Die Personenbeförderung wird in zwei Kategorien unterteilt:

  • Linienverkehr (z. B. Schülertransport),
  • Gelegenheitsverkehr (z. B. Hochzeitsfahrten).

Um solche Leistungen erbringen zu dürfen, ist eine Genehmigung für die Personenbeförderung auf einer bestimmten Strecke erforderlich. Der Gelegenheitsverkehr basiert auf einem Vertrag mit dem Kunden.

Arbeitsvermittlung

slant-separator

Für die Gründung einer lizenzierten Arbeitsvermittlungsagentur sind im Wesentlichen drei Schritte erforderlich:

  • Gründung einer Gesellschaft, deren Haupttätigkeit dem NACE-Code 7810 – Tätigkeit von Arbeitsvermittlungsagenturen – entspricht;
  • Erteilung einer Genehmigung bzw. Lizenz durch das Ministerium für Arbeit und soziale Solidarität über die Arbeitsinspektion bzw. die territoriale Arbeitsinspektion;
  • nach der Registrierung kann die Arbeitsagentur Arbeitnehmer ins Ausland vermitteln.

Um diese Tätigkeit ausüben zu dürfen, müssen Arbeitsvermittlungsagenturen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen über ein tatsächliches Büro und die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche Ausstattung verfügen;
  • sie müssen Mitarbeiter mit Erfahrung im Bereich der Arbeitsvermittlung beschäftigen;
  • sie müssen Datenbanken organisieren, die Stellenangebote und Arbeitsgesuche aus dem Ausland, Informationen zu Arbeitsbedingungen sowie Qualifikationen und Kompetenzen der Bewerber enthalten;
  • sie müssen Verträge mit konkreten Stellenangeboten mit juristischen Personen, natürlichen Personen und Arbeitgeberorganisationen aus dem Ausland abschließen.

Für weitere Einzelheiten nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir bieten umfassende Unterstützung für Unternehmer, die in Rumänien eine Arbeitsagentur gründen möchten.

A1-Bescheinigung – Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland

slant-separator

Unabhängig davon, ob Sie selbstständig im Ausland tätig sind oder Arbeitnehmer entsenden, müssen Sie sich um die obligatorische Sozialversicherung kümmern. Jede Entsendung von Arbeitnehmern in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verpflichtet den Unternehmer dazu, eine A1-Bescheinigung zu beantragen. Dieses Dokument wird benötigt, wenn:

  • Sie einen Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsenden,
  • Sie selbstständig sind und vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten,
  • Sie selbstständig sind und mindestens zwei Arten von Tätigkeiten in einem EU-Mitgliedstaat ausüben.

Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass eine bestimmte Person dem Sozialversicherungssystem eines EU-Mitgliedstaats unterliegt. Mit diesem Dokument lässt sich vermeiden, gleichzeitig in zwei Ländern Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Der Antrag ist bei der rumänischen Sozialversicherungsbehörde (CNPP) einzureichen.

Das rumänische Parlament hat Schutzmechanismen gegen den Abfluss von Arbeitskräften aus Rumänien beschlossen. Um die A1-Bescheinigung zu erhalten, muss das Unternehmen seit mindestens einem Jahr bestehen, Geschäftsverträge mit anderen rumänischen Unternehmen nachweisen, Finanzberichte vorlegen und sämtliche Steuern an den Staatshaushalt abgeführt haben.

Bauwesen

slant-separator

Waren Sie schon einmal in Rumänien? Dann ist Ihnen wahrscheinlich aufgefallen, dass die Raum- und Stadtplanung dort nicht immer besonders geordnet ist. Wenn Sie ein Bauvorhaben oder eine Immobilieninvestition planen, müssen Sie sich an die lokalen Behörden wenden, um die erforderlichen Baugenehmigungen zu erhalten. Der Antrag ist bei der Gemeinde bzw. beim Rathaus einzureichen, um unter anderem den städtebaulichen Bescheid, die Baugenehmigung usw. zu erhalten. Die örtlichen Behörden stellen einen städtebaulichen Bescheid für den betreffenden Bauort aus. Um diesen Bescheid zu bekommen, muss Ihr Vorhaben durch die Bestimmung der relevanten Planungsparameter und durch topografische Pläne Ihres Projekts gestützt werden.

Um eine Genehmigung für Bauarbeiten zu erhalten, benötigen Sie:

  • zusätzliche Stellungnahmen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben, z. B. Vereinbarungen mit Nachbarn oder Vorgaben zum Schutz von Kulturdenkmälern in der Nähe des geplanten Projekts,
  • ein Bauprojekt, erstellt von Architekten und Tragwerksplanern, in Übereinstimmung mit dem städtebaulichen Bescheid und den zusätzlichen Anforderungen.

Bevor Sie mit den Formalitäten beginnen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihre Investitionspläne überhaupt unter diese Baugenehmigungspflichten fallen.

Lebensmittelhandel und Lebensmittelproduktion

slant-separator

Die Lebensmittelbranche in Rumänien ist streng reguliert, insbesondere auch im Hinblick auf hygienische Anforderungen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Einhaltung von Lebensmittelsicherheitsstandards sowie Umweltvorschriften.

Um mit Lebensmitteln handeln zu dürfen, benötigen Sie mehrere grundlegende Bescheinigungen:

  • eine Gewerbegenehmigung – dieses Dokument wird von den lokalen Behörden ausgestellt; zuständig ist das Rathaus am Ort Ihrer Geschäftstätigkeit,
  • eine Bescheinigung der örtlichen Umweltschutzbehörde,
  • eine Hygiene- bzw. Gesundheitsgenehmigung – die Registrierung erfolgt über die zuständige Behörde (ANSVSA). Das ausgestellte Zertifikat bestätigt, dass Ihre Tätigkeit die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllt und die von Ihnen vertriebenen Produkte keine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher darstellen,
  • einen Nachweis über den Brandschutz an Ihrem Betriebsstandort.

Bei der Lebensmittelproduktion, insbesondere in der Fleischverarbeitung, muss zusätzlich ein entsprechendes Produktionsprojekt erstellt werden. Dieses Dokument muss vom zuständigen Gesundheitsamt genehmigt werden. ISO-Zertifikate sind erforderlich, sofern dies durch EU-Vorschriften vorgesehen ist.

Schule oder Universität

slant-separator

Es gibt zwei Arten von Bildungslizenzen:

  • Akkreditierung – sie gilt ausschließlich für Berufslehrer, Schulen und Universitäten; die Akkreditierung wird vom rumänischen Bildungsministerium erteilt.
  • Autorisierung/Genehmigung – sie ist für alle übrigen Kategorien vorgesehen.

Damit ein Kurs autorisiert werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die Rechtsform des Unternehmens muss eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder ein Verein / eine Stiftung sein,
  • das Unternehmen muss über mindestens 2 (zwei) Ausbilder verfügen,
  • der NACE-Code 8559 – Sonstige Bildungsangebote – muss als Haupt- oder Nebentätigkeit eingetragen sein.

Wichtig ist außerdem, dass eine Genehmigung nur dann erteilt wird, wenn entsprechende Berufsstandards existieren. Ein Berufsstandard ist eine detaillierte Beschreibung eines Berufsbildes einschließlich der dabei zu erwerbenden Kompetenzen. Beispiel: IT-Techniker.

Benötigen Sie eine andere Genehmigung?

slant-separator

Wir helfen Ihnen gerne weiter