Rumänien oder Bulgarien für Ihr Unternehmen?
Vergleichen Sie Rumänien und Bulgarien als Standorte für die Firmengründung und finden Sie klare Antworten auf die Fragen, die Unternehmer am häufigsten stellen.
🇷🇴 Rumänien
Firmengründung, Besteuerung, Dividenden und laufende Unterstützung für Ihr Unternehmen in Rumänien.
Wir verfolgen einen praxisnahen, unternehmerisch orientierten Ansatz, der auf Klarheit, Zuverlässigkeit und persönlicher Betreuung basiert. Wir übernehmen nicht nur die Gründung Ihrer Gesellschaft, sondern unterstützen Sie auch dabei, die passende Struktur für Ihr Geschäftsmodell, Ihre Gewinnverwendung und Ihre langfristigen Pläne zu wählen. Von Anfang an wissen Sie, wie der Ablauf aussieht, welche Unterlagen benötigt werden und welche rechtlichen sowie steuerlichen Fragen sauber geregelt werden müssen.
Sie erhalten von uns ein transparentes All-inclusive-Angebot, das sich nach dem Umfang der benötigten Leistungen richtet. Die Gesamtkosten hängen unter anderem von der Gesellschaftsform, der Anzahl der Gesellschafter, möglichen VAT-Registrierungen, der Geschäftsadresse, Übersetzungen von Unterlagen und der Betreuung nach der Gründung ab. So haben Sie von Anfang an ein realistisches Bild der tatsächlichen Gesamtkosten und nicht nur einen werbewirksamen Einstiegspreis.
Nicht unbedingt. Die Gründung einer Gesellschaft und der persönliche steuerliche Wohnsitz sind zwei unterschiedliche Themen. In vielen Fällen ist es möglich, eine Firma in Rumänien zu gründen, ohne den eigenen steuerlichen Wohnsitz zu verlegen. Die passende Struktur sollte jedoch immer sorgfältig gewählt werden, um unnötige steuerliche Risiken und praktische Probleme zu vermeiden.
Die rumänische Unternehmensbesteuerung sollte immer bereits im Rahmen der Gründungsplanung geprüft werden. Für einige kleinere Unternehmen kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin die Mikrogesellschaftsregelung in Betracht kommen, allerdings sind die Zugangsvoraussetzungen heute deutlich strenger als früher. Deshalb sollte jede Struktur vor der Gründung sorgfältig geprüft werden.
Die Planung von Dividendenausschüttungen sollte von Anfang an berücksichtigt werden. Entscheidend sind nicht nur der Steuersatz selbst, sondern auch der Status des Gesellschafters, sein steuerlicher Wohnsitz, anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen sowie der Zeitpunkt der Gewinnausschüttung. Deshalb passen wir das Ausschüttungsmodell immer an die konkrete Situation und die Ziele des Mandanten an.
Ja. Es ist ohne Weiteres möglich, eine Gesellschaftsstruktur für nur einen Gesellschafter aufzusetzen. Wir helfen dabei, die passende Rechtsform und die richtigen Unterlagen zu wählen, damit die Gesellschaft praktisch führbar, rechtssicher und für den langfristigen Betrieb geeignet ist.
Gewinnausschüttungen müssen den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen und buchhalterischen Vorgaben entsprechen. In der Praxis lässt sich dies oft mit einer gewissen Flexibilität gestalten, allerdings sind eine ordnungsgemäße Dokumentation und die korrekte buchhalterische Behandlung immer unerlässlich.
Ja, allerdings ist das aus Kostensicht nicht immer die effizienteste Lösung. Die richtige Gestaltung hängt davon ab, ob Ihr Schwerpunkt auf einem regelmäßigen Gehalt, Sozialversicherungsbeiträgen, dem Aufbau einer Einkommenshistorie oder einer anderen Form der Gewinnentnahme liegt. Die Struktur sollte sich immer an den tatsächlichen Bedürfnissen Ihres Unternehmens orientieren.
Ja. Eine rumänische Gesellschaft benötigt eine Geschäftsadresse und in der Praxis außerdem eine passende operative Struktur, einschließlich geeigneter Bank- oder Zahlungsdienstleistungen. Wir helfen Ihnen dabei, die richtige Lösung entsprechend Ihrer Geschäftstätigkeit, der Eigentümerstruktur und dem erwarteten Umsatz zu wählen.
Wir arbeiten mit Mandanten auf Polnisch, Englisch und Rumänisch. Je nach Projekt unterstützen wir auch bei der Kommunikation mit Behörden, im Rechnungswesen, bei Dokumenten sowie in der laufenden Betreuung der Gesellschaft.
🇧🇬 Bulgarien
Niedrige Körperschaftsteuer von 10 %, attraktive Möglichkeiten für viele Selbstständige, symbolisches Stammkapital und Euro-Einführung ab 2026.
Bulgarien zählt zu den attraktivsten Standorten in der EU für Unternehmer, die eine einfache und vergleichsweise niedrige steuerliche Belastung suchen. Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 10 %, und auch der grundlegende Einkommensteuersatz für Privatpersonen sowie viele selbstständige Tätigkeiten liegt bei 10 %. Dadurch ist Bulgarien besonders interessant für Dienstleister, Berater, IT-Unternehmen, E-Commerce-Unternehmer und international tätige Gründer.
Die in Bulgarien am häufigsten gewählten Gesellschaftsformen sind EOOD und OOD, die in etwa mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vergleichbar sind. Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 10 % auf den Gewinn. Werden Gewinne als Dividenden ausgeschüttet, fällt in der Regel zusätzlich eine Dividendensteuer von 5 % an. In der Praxis ergibt sich daraus ein überschaubares und gut planbares Modell: zunächst 10 % auf Gesellschaftsebene und anschließend eine gesonderte Besteuerung bei der Ausschüttung.
Ja. Sowohl ausländische Privatpersonen als auch juristische Personen können in Bulgarien Gesellschaften gründen. Am häufigsten wird eine EOOD gewählt, also eine Gesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter, oder eine OOD bei mehreren Gesellschaftern. Das ist eine praktische Lösung für Unternehmer, die innerhalb der EU tätig sein möchten, ohne einen lokalen Partner zu benötigen.
Das Mindeststammkapital für eine EOOD oder OOD ist symbolisch und beträgt lediglich 2 BGN, also ungefähr 1 EUR. Das ist einer der Gründe, warum Bulgarien als vergleichsweise leicht zugänglicher Standort gilt. In der Praxis entscheiden sich manche Unternehmer dennoch für ein höheres Stammkapital, um gegenüber Banken, Geschäftspartnern und Zahlungsdienstleistern solider und glaubwürdiger aufzutreten.
Teilweise, aber das hängt von der gewählten Struktur ab. Viele selbstständige Tätigkeiten und freie Berufe werden in Bulgarien mit 10 % Einkommensteuer auf die steuerliche Bemessungsgrundlage besteuert, nicht auf den Gesamtumsatz. Das klassische Einzelunternehmen in der Form ET wird jedoch anders behandelt und grundsätzlich mit 15 % besteuert. Deshalb lohnt es sich, vor der Entscheidung die Selbstständigkeit mit einer EOOD-Struktur sorgfältig zu vergleichen.
Das hängt von Ihrem Umsatz, Ihren Kosten, Ihren Plänen für Gewinnausschüttungen und der Bedeutung einer Haftungsbegrenzung ab. Eine selbstständige Tätigkeit kann bei kleinerem Umfang einfacher und wirtschaftlich sinnvoller sein, während eine EOOD eine Haftungsbegrenzung sowie mehr Flexibilität bei der Thesaurierung von Gewinnen bietet. Zudem wird eine Gesellschaftsstruktur von Banken, Zahlungsdienstleistern und Geschäftspartnern häufig positiver wahrgenommen.
Der reguläre VAT-Satz in Bulgarien beträgt 20 %. Für viele kleinere Unternehmen und Dienstleistungsbetriebe kann es möglich sein, zunächst ohne VAT-Registrierung zu starten. Sobald jedoch die gesetzliche Schwelle überschritten wird, müssen die Registrierungsfristen sehr genau beachtet werden. Wenn Sie grenzüberschreitende Leistungen erbringen oder innerhalb des EU-Marktes tätig sind, sollte das Thema VAT bereits in der Planungsphase geprüft werden.
Ja. Für Unternehmer bedeutet das einfachere internationale Zahlungen, eine leichtere Vergleichbarkeit von Kosten innerhalb der EU und ein geringeres Wechselkursrisiko bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Kunden.
Nicht unbedingt. Der Besitz einer bulgarischen Gesellschaft und der persönliche steuerliche Wohnsitz in Bulgarien sind zwei unterschiedliche Dinge. Es ist möglich, eine bulgarische Gesellschaft zu besitzen, ohne den eigenen steuerlichen Wohnsitz zu verlegen. In diesem Fall muss jedoch besonders auf die Geschäftsleitung, den Ort der tatsächlichen Geschäftstätigkeit, die wirtschaftliche Substanz und eine mögliche Besteuerung in einem anderen Staat geachtet werden.
Sehr oft ja. Bulgarien ist besonders beliebt bei Dienstleistungsunternehmen, Beratungen, Softwarehäusern, Freelancern, Marketingagenturen, E-Commerce-Projekten und anderen Online-Geschäften. Die wichtigsten Gründe dafür sind der Körperschaftsteuersatz von 10 %, vergleichsweise einfache steuerliche Regeln, niedrige Einstiegshürden, symbolisches Stammkapital und der volle Zugang zum EU-Binnenmarkt.
Wir unterstützen unsere Mandanten auf Polnisch und Englisch, unter anderem bei Dokumenten, der Gesellschaftsgründung, steuerlichen Fragen, Lösungen für die Geschäftsadresse und der laufenden Betreuung des Unternehmens. Dadurch müssen unsere Mandanten den gesamten Prozess nicht allein vor Ort organisieren.
Mehr erfahren Sie im Bereich Konstenlose Beratung.
