Persönlicher Wohnsitz
Kein Stress, kein Schmerz – erhalten Sie einen persönlichen und steuerlichen Wohnsitz in Rumänien mit unserem Service.
Genießen Sie die 5%ige Dividendensteuer oder die 10%ige Einkommenssteuer als rumänischer Einwohner!
Im Allgemeinen ist ein Einwohner eine Person, die:
- seinen Wohnsitz in Rumänien hat,
- den Mittelpunkt seiner wesentlichen Interessen in Rumänien hat,
- sich während eines Zeitraums von mehr als 183 Tagen innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 12 aufeinanderfolgenden Monaten, der in dem betreffenden Kalenderjahr endet, in Rumänien aufhält.
Wir helfen Ihnen dabei, eine persönliche Wohnsitzbescheinigung (rumänische Personalausweisnummer) zu erhalten, und beraten Sie, wie Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, um nicht in zwei oder mehr Rechtsordnungen doppelt besteuert zu werden.
Persönlicher Wohnsitz für Unternehmer
Die Erlangung eines persönlichen Wohnsitzes ist ein wirklich vereinfachtes Verfahren für Personen, die ein Unternehmen mit unserem Service gründen. Wir beschaffen für Sie eine Wohnsitzbescheinigung, die den CNP (Personal ID Code) enthält und Sie berechtigt, persönliche Steuern in Rumänien zu zahlen. Dies ist besonders vorteilhaft, da die Dividendensteuer in Rumänien 5% beträgt. Wenn Sie Kapitalerträge oder andere persönliche Einkünfte erzielen, beträgt der Steuersatz 10 %. Das ist deutlich weniger als in den meisten sozialistischen Ländern wie Polen, Italien, Frankreich oder Spanien.
Mit unserem Service können Sie es innerhalb weniger Arbeitstage erhalten. Das Zertifikat ist 5 Jahre gültig und Sie können es um weitere 5 Jahre verlängern.
Persönlicher Aufenthalt für EU/EWR/Schweizer Arbeitnehmer
Wenn ein Arbeitnehmer für ein rumänisches Unternehmen arbeiten soll, muss er einen persönlichen Wohnsitz in Rumänien beantragen, u. a. für die Sozialversicherung. Dies ist obligatorisch, wenn der Aufenthalt in Rumänien mehr als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten beträgt. Eine persönliche Aufenthaltsbescheinigung wird in der Regel innerhalb von 2-3 Tagen nach Antragstellung ausgestellt und ist 5 Jahre lang gültig. Das Recht, sich in Rumänien aufzuhalten, kann um weitere 5 oder 10 Jahre verlängert werden. Ein rumänischer Plastikausweis für neue Einwohner wird nach 5 Jahren Aufenthalt ausgestellt, in der Regel innerhalb von 90 Tagen.
Persönlicher Aufenthalt für Nicht-EU-Arbeitnehmer
Das Verfahren für eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung ist für einen Nicht-EU-Bürger komplizierter und aufwändiger. Die persönliche Aufenthaltserlaubnis wird von den rumänischen Einwanderungsbehörden für ein Jahr erteilt und ist verlängerbar.