Rumänien hat einen der niedrigsten Steuersätze in Europa. Rumänien steht auf Platz 1 mit der niedrigsten Körperschaftssteuer für kleine Unternehmen und der niedrigsten Dividendensteuer, was Rumänien in Europa auszeichnet. Auch Privatpersonen können in Rumänien einen persönlichen Einkommenssteuersatz von 10 % genießen.

Durchsuchen Sie die Körperschaftssteuersätze und die persönlichen Steuersätze in Rumänien.

Körperschaftssteuersatz in Rumänien

Der Standard-Körperschaftssteuersatz in Rumänien beträgt 16 %. Er gilt für alle rechtmäßig registrierten ansässigen Unternehmen in Rumänien. Ein ansässiges Unternehmen ist ein Unternehmen, das nach rumänischem Recht gegründet wurde und dessen Hauptgeschäftsführung in Rumänien tätig ist. Ein ansässiges rumänisches Unternehmen ist mit seinem weltweiten Einkommen steuerpflichtig. Erfahren Sie mehr über Unternehmensformen in Rumänien.

Einkommen Steuersatz
Einkommenssteuer 1% oder 3%
CIT 16%
Dividenden 5%
Spende null
Reichtum null
Vererbung null

* Die rumänische Einkommenssteuerregelung gilt für kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 1 Mio. Euro.

Die für Nachtclubs und Glücksspiele fällige Körperschaftsteuer beträgt entweder 5 % der Einnahmen aus diesen Tätigkeiten oder 16 % des steuerpflichtigen Gewinns, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Steuersätze für Kleinstunternehmen

Für Kleinstunternehmen gibt es steuerliche Anreize, wenn ihr maximaler Umsatz im Vorjahr 1 Mio. EUR betrug; für ihr Einkommen gilt folgender Steuersatz:

  • 1% bei Unternehmen mit einem oder mehreren Beschäftigten;
  • 3% bei Unternehmen ohne Beschäftigte.

Wie Sie den Steuerbetrag für ein kleines Unternehmen berechnen, können Sie hier nachlesen.

Kleinstunternehmen können eine CIT beantragen, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben ein gezeichnetes Stammkapital von mindestens 45.000 RON;
  • Sie haben mindestens zwei Angestellte.

In der Regel wird die Körperschaftssteuer vierteljährlich berechnet. Die endgültige Berechnung und Zahlung der Körperschaftsteuer für das gesamte Kalenderjahr ist bis zum 25. März des Folgejahres vorzunehmen.

Persönlicher Einkommensteuersatz in Rumänien

Nach dem rumänischen Steuergesetzbuch (Gesetz 227/2015) unterliegt eine natürliche Person einer Einkommenssteuer von 10 % (PIT). Die PIT wird auf verschiedene Einkommensquellen wie Arbeit, Renten und Zinsen erhoben, wobei die rumänische Regierung Steuererleichterungen auf verschiedenen Ebenen gewährt:

  • Arbeitnehmer mit Behinderungen,
  • IT-Spezialisten,
  • Angestellte, die in der Forschung und Entwicklung arbeiten,
  • Angestellte, die im Bereich der technologischen Entwicklung arbeiten,
  • Arbeitsverträge, die für 12 Monate abgeschlossen wurden,
  • Arbeitnehmer, die im Baugewerbe tätig sind.

Der Steuerzeitraum entspricht dem Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Jahreserklärung ist bis zum 25. Mai eines jeden Jahres einzureichen.

Sozialversicherungsbeiträge in Rumänien

Die Sozialversicherung ist vom Gehalt einer Person abzugsfähig. Der Sozialversicherungssatz wird sowohl von Unternehmen als auch von Arbeitnehmern erhoben. Im Gegenzug bietet die rumänische Regierung Anreize durch Sozialprogramme wie Krankenversicherung und Sozialhilfe.

Steuerlicher Name Steuersatz
Sozialversicherungssatz 37.25%
Sozialversicherungssatz für Unternehmen (Arbeitgeber) 2.25%
Sozialversicherungssatz für Arbeitnehmer 35%(10%Krankenkasse,25%Sozialversicherungsbeitrag)

Mehrwertsteuersatz

Seit dem 1. Januar 2017 gilt in Rumänien ein Standard-Mehrwertsteuersatz von 19 %. Die Mehrwertsteuer wird auf Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen (einschließlich Einfuhren) erhoben, für die weder eine Ausnahme noch ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gilt:

  • 9% ist der ermäßigte Satz, der auf Wasser, Getränke, Lebensmittel, medizinische Behandlungen, Unterkunft usw. erhoben wird.
  • 5 % ist ein zusätzlicher ermäßigter Satz, der auf Schulbücher, Bücher, Zeitungen, Hotelübernachtungen, Restaurants, Catering-Dienstleistungen, Eintrittskarten für Schlösser, Museen, Sportveranstaltungen, Kinos usw. erhoben wird.

Ein Steuerpflichtiger im Sinne der Mehrwertsteuer ist eine juristische oder natürliche Person, die selbständig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.

Für die Abgabe der MwSt-Erklärung ist der Standardsteuerzeitraum der Kalendermonat.

Grundsteuer

Die Grundsteuer in Rumänien besteht aus einer Gebäude- und einer Grundsteuer.

Gebäudesteuer

Nach der rumänischen Abgabenordnung richtet sich die Gebäudesteuer nach der Nutzung des Gebäudes und wird wie folgt unterteilt:

  • Wohngebäude
  • Nicht-Wohngebäude
  • Gemischt genutzte Gebäude

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist ein fester Betrag pro Quadratmeter, der von der Grundstücksfläche und der Art des Gebiets, in dem es sich befindet, abhängt und maximal 0,46 € pro Quadratmeter beträgt.

Sowohl die Gebäudesteuer als auch die Grundsteuer werden in zwei gleichen Raten jährlich zum 31. März bzw. 30. September gezahlt.

Steuer auf Fahrzeuge

Verkehrsmittel werden in Rumänien unabhängig von ihrer Eigentumsform besteuert.

Der Steuersatz für Kraftfahrzeuge variiert zwischen 8 und 290 RON, je nach Hubraum des Fahrzeugs, für jeden 200 cm3 oder einen Bruchteil davon.

Erfahren Sie mehr über die Kfz-Zulassung in Rumänien.

Zusammenfassung

Die Steuersätze in Rumänien sehen verlockend aus und sind es in der Tat, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Erfahren Sie mehr über die Unternehmensregistrierung in Rumänien.

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