Verrechnungspreisschema

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Wir bieten erstklassige Verrechnungspreisdokumentation (TP). Die Dokumentation wird von ehemaligen KPMG-Managern aus Warschau erstellt, die über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Verrechnungspreise in vielen Branchen verfügen. Die Qualität ist die gleiche wie bei EY, KPMG und PWC, aber der Preis für unsere Dienstleistung ist deutlich niedriger.

Unser Kernservice umfasst:

  • Benchmarking-Analyse
  • Dokumentation der Verrechnungspreise
  • Analyse des Transaktionsrisikos
  • Unterstützung für die Buchhaltungsabteilung

Andere TP-Dienstleistungen:

  • Identifizierung von verbundenen Unternehmen
  • Prüfung der angewandten Steuerlösungen
  • Konzern- und lokale Dokumentation
  • Verrechnungspreispolitik
  • Investitionsplanung unter dem Aspekt des Steuerrisikos in Bezug auf Verrechnungspreise
  • Vertretung bei einer möglichen Steuerprüfung
  • Schulung zu Verrechnungspreisen

Wer ist zur Erstellung von Verrechnungspreisen verpflichtet?

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Rumänien hat am 1. Januar 2016 die Verrechnungspreisvorschriften aktualisiert. Nach dem neuen Gesetz ist eine Verrechnungspreisdokumentation nach drei Kriterien erforderlich:

  • Größe des Steuerpflichtigen (klein, mittel, groß),
  • Wesentlichkeitsschwellen (jährlicher Wert der Transaktionen zwischen Unternehmen)
  • Art der Transaktionen (Finanztransaktionen, Erbringung von Dienstleistungen, Käufe)

1. Wesentlichkeitsschwellen für große Steuerzahler (Jahreswert der Transaktionen zwischen Unternehmen):

  • 200 000 EUR für erhaltene/gezahlte Zinsen für Finanzdienstleistungen;
  • 250 000 EUR für Lieferung/Empfang von Dienstleistungen;
  • 350 000 EUR für den Kauf/Verkauf von materiellen oder immateriellen Vermögenswerten.

Steuerpflichtige, die den 1. Schwellenwert erreichen, müssen jedes Jahr eine Steuererklärung erstellen.

2. Wesentlichkeitsschwellen für kleine, mittlere und große Steuerzahler (jährlicher Wert der konzerninternen Transaktionen von):

  • 50 000 EUR für erhaltene/gezahlte Zinsen für Finanzdienstleistungen;
  • 50 000 EUR für die Erbringung/Empfang von Dienstleistungen;
  • 100 000 EUR für Käufe/Verkäufe von materiellen oder immateriellen Vermögenswerten.

Steuerpflichtige, die die zweite Gruppe von Wesentlichkeitsschwellen erreichen, müssen die Verrechnungspreisdokumentation nur auf Verlangen der rumänischen Steuerbehörden im Rahmen einer Steuerprüfung erstellen.

Ein TP-Dossier ist für Steuerzahler, die über eine von den rumänischen Steuerbehörden ausgestellte Vorab-Preisvereinbarung („APA“) verfügen, nicht obligatorisch – es gilt nur für die Transaktionen und Zeiträume, die von der spezifischen APA abgedeckt werden.

Wir sind hier, um Ihnen zu helfen!