Nicht-EU-Arbeitnehmer

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Die Einreise von Nicht-EU-Arbeitnehmern nach Rumänien ist ein zeitaufwändiger Prozess, der bis zu 4 Monate dauern kann. Das Verfahren besteht aus 3 Phasen:

  1. Arbeitsgenehmigung
  2. 1-Jahres-Arbeitsvisum (Typ D)
  3. Arbeitserlaubnis und persönlicher Wohnsitz in Rumänien

Nach Abschluss des letzten Schritts kann ein Nicht-EU-Arbeitnehmer für den Arbeitgeber arbeiten, der das Verfahren eingeleitet hat. Das Arbeitsverhältnis kann natürlich jederzeit aufgelöst werden. Ein neuer Arbeitgeber muss das gesamte Verfahren nicht erneut einleiten, wenn der ursprüngliche Sponsor des Visums dem Arbeitnehmer ein bestimmtes Dokument aushändigt. Nach einem Jahr kann ein Arbeitsvisum für etwa 100 Euro inkl. unserer Dienstleistung verlängert werden.

Dokumente

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Wenn Sie einen Nicht-EU-Bürger einstellen und das Verfahren als Unternehmen selbst durchführen möchten, finden Sie hier eine Liste der Dokumente, die Sie für die Einstellung eines Nicht-EU-Bürgers benötigen.

  • Lebenslauf des Bewerbers, der auch eine Bescheinigung über die Straffreiheit, die gesundheitliche Eignung und ein Minimum an Kenntnissen der rumänischen Sprache enthält,
    übersetzte und notariell beglaubigte Ausbildungszeugnisse und -abschlüsse; einigen muss die vom Ministerium für Bildung und Forschung ausgestellte Anerkennungsbescheinigung unter den in den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehenen Bedingungen beigefügt sein,
  • Dokumente, die eine berufliche Qualifikation bescheinigen, wenn diese für eine Stelle erforderlich ist,
  • Kopie des Grenzübertrittsdokuments (gültiger Reisepass, Reisedokument, Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Rumänien usw.),
  • Strafregisterauszug oder ein anderes Dokument mit demselben rechtlichen Wert, das von den Behörden des Herkunfts- oder Wohnsitzlandes des Bewerbers ausgestellt wurde, und
  • Zwei 3/4 Fotos
  • Offizieller Antrag eines Arbeitgebers auf Beschäftigung eines Nicht-EU-Arbeitnehmers,
  • Vollmacht für einen Unternehmensvertreter, der eine Arbeitserlaubnis und ein Visum beantragt,
  • Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung (Original und Kopie des Handelsregisters),
  • Bescheinigung des Handelsregisteramtes, die bestätigt, dass kein Konkurs angemeldet wurde,
    Steuerbescheinigung, die die Zahlung der Steuern für das letzte Quartal bestätigt, ausgestellt von den Steuerbehörden im Zuständigkeitsbereich des Arbeitgebers,
  • Stellenbeschreibung und freie Stellen,
  • Nachweis über die Veröffentlichung der Stellenausschreibung in einer anerkannten Zeitung (z. B. Zeitungsausschnitt),
    Stellenangebot,
  • Kopie des Protokolls über die Auswahl der Bewerber für eine freie Stelle (Datum, Anzahl der Bewerber und Grund für die Auswahl eines Bewerbers),
  • Strafregisterauszug eines Mitarbeiters.

Wir sind hier, um Ihnen zu helfen!