Nicht-EU-Arbeitnehmer
Die Einreise von Nicht-EU-Arbeitnehmern nach Rumänien ist ein zeitaufwändiger Prozess, der bis zu 4 Monate dauern kann. Das Verfahren besteht aus 3 Phasen:
- Arbeitsgenehmigung
- 1-Jahres-Arbeitsvisum (Typ D)
- Arbeitserlaubnis und persönlicher Wohnsitz in Rumänien
Nach Abschluss des letzten Schritts kann ein Nicht-EU-Arbeitnehmer für den Arbeitgeber arbeiten, der das Verfahren eingeleitet hat. Das Arbeitsverhältnis kann natürlich jederzeit aufgelöst werden. Ein neuer Arbeitgeber muss das gesamte Verfahren nicht erneut einleiten, wenn der ursprüngliche Sponsor des Visums dem Arbeitnehmer ein bestimmtes Dokument aushändigt. Nach einem Jahr kann ein Arbeitsvisum für etwa 100 Euro inkl. unserer Dienstleistung verlängert werden.
Dokumente
Wenn Sie einen Nicht-EU-Bürger einstellen und das Verfahren als Unternehmen selbst durchführen möchten, finden Sie hier eine Liste der Dokumente, die Sie für die Einstellung eines Nicht-EU-Bürgers benötigen.